Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub in Baden-Württemberg?
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr bei einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche. Der Anspruch auf Bildungsurlaub verfällt am Ende eines Kalenderjahres. Ein Übertrag auf das kommende Kalenderjahr ist nicht möglich.
Voraussetzung für den Bildungsurlaub ist ein im Schnitt mindestens 6 Zeitstunden umfassender Unterricht bei einer Mindestdauer von einem Tag.
Nach unseren Informationen sind Online-Bildungsurlaube bisher nicht möglich.
Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.
Bildungsurlaub bei der ASG
Die ASG ist in Baden-Württemberg noch nicht als Bildungsträger anerkannt, wir bereiten aber diese Anerkennung vor. Wir empfehlen dennoch, sich persönlich mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin in Verbindung zu setzen und uns das Interesse an einem Kurs mitzuteilen.