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Informationen zum Bildungsurlaub

Sprachen intensiv lernen – Bildungsurlaub nutzen

Sie möchten einen Intensivsprachkurs belegen und dafür nicht Ihren Jahresurlaub verwenden? Das ist mit dem sogenannten Bildungsurlaub möglich. Allgemeine Informationen bietet dieser  Beitrag des WISO-Magazins im ZDF. 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in 14 der 16 deutschen Bundesländer per Gesetz ein Recht auf Bildungsurlaub. Alle Informationen zu Ihren Ansprüchen und den anerkannten Kursen finden Sie unter dem Reiter des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten. Die unten gemachten Angaben zu den gesetzlichen Vorgaben zu Bildungsurlauben in den Bundesländern sind ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Bitte informieren Sie sich ggf. bei den zuständigen Stellen in Ihrem Bundesland.

Bitte beachten Sie, dass eine fehlende Anerkennung des Bildungsurlaubs nicht zwangsläufig keine Freistellung vom Arbeitgeber bedeutet. Oft hilft ein direktes Gespräch mit dem Arbeitgeber. Gerne stellen wir Ihnen bei Bedarf die Anerkennung des entsprechenden Kurses aus anderen Bundesländern (sofern vorhanden) zur Verfügung.

Zu den Kosten: in der Regel übernehmen die Teilnehmenden die Kosten für den Bildungsurlaub, während der Arbeitgeber Sie in dieser Zeit für den Bildungsurlaub ohne Anrechnung Ihrer Urlaubstage freistellt. Vielleicht übernimmt Ihr Arbeitgeber sogar die Kosten für die Bildungsveranstaltung? 

 

Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub in Baden-Württemberg?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr bei einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche. Der Anspruch auf Bildungsurlaub verfällt am Ende eines Kalenderjahres. Ein Übertrag auf das kommende Kalenderjahr ist nicht möglich.

Voraussetzung für den Bildungsurlaub ist ein im Schnitt mindestens 6 Zeitstunden umfassender Unterricht bei einer Mindestdauer von einem Tag.

Nach unseren Informationen sind Online-Bildungsurlaube bisher nicht möglich.

Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

Bildungsurlaub bei der ASG

Die ASG ist in Baden-Württemberg noch nicht als Bildungsträger anerkannt, wir bereiten aber diese Anerkennung vor. Wir empfehlen dennoch, sich persönlich mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin in Verbindung zu setzen und uns das Interesse an einem Kurs mitzuteilen.

Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub in Bayern?

Da es in Bayern kein Bildungsurlaubsgesetz gibt, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Bayern tätig sind, keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.

Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub in Berlin?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Berlin liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub (in Berlin genannt: Bildungszeit) pro Jahr. Diese Zahl berechnet sich aus einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren. Wurde der Bildungsurlaub in einem Jahr nicht genommen, können diese Tage im Folgejahr zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

Bildungsurlaub bei der ASG

Wir akkreditieren auf Wunsch einzelne Kurse für die Berliner Bildungszeit. Wir stellen Ihnen gerne eine Bescheinigung für Ihren Antrag aus.

Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub (Bildungszeit) in Brandenburg?

Anspruch auf Bildungsfreistellung haben alle im Land Brandenburg Beschäftigten – dazu gehören Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende sowie diesen gleichgestellten Personen. Zehn Tage innerhalb zweier Kalenderjahre stehen für politische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung zur Verfügung.

Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

Bildungsurlaub bei der ASG

Derzeit sind keine Kurse der ASG in Brandenburg anerkannt, auf Wunsch akkreditieren wir aber gerne einzelne Kurse. Da ein Antrag spätestens 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorliegen muss, bitten wir Sie uns so früh wie möglich zu kontaktieren.  

Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub in Bremen?

Nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Bundesland Bremen arbeiten, in einem Zeitraum von zwei Jahren grundsätzlich Anspruch auf zehn Tage Bildungszeit. Diese Zeit steht für die Teilnahme an einer Bildungszeitveranstaltung zur Verfügung. Eine Bildungszeitveranstaltung ist eine Weiterbildungsveranstaltung, die nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz anerkannt ist.

In Bremen können Weiterbildungsveranstaltungen bereits ab einem Tag Dauer als Bildungszeitveranstaltung anerkannt werden. Bei eintägigen Veranstaltungen müssen mindestens acht Unterrichtsstunden und bei mehrtägigen Veranstaltungen durchschnittlich sechs Unterrichtsstunden täglich erteilt werden. Eine Unterrichtsstunde umfasst 45 Minuten.

Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

Bildungsurlaub bei der ASG

Derzeit sind keine Kurse der ASG in Bremen als Bildungszeit anerkannt. Gerne akkreditieren wir auf Wunsch einzelne Kurse für die Bremer Bildungszeit. Ein Antrag muss mindestens drei Monate vor der Veranstaltung bei der Senatorin für Kinder und Bildung gestellt werden. Kontaktieren Sie uns deshalb bitte gerne rechtzeitig.

Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub in Hamburg?

Hamburger Arbeitnehmer haben das Recht auf maximal zehn bezahlte Arbeitstage innerhalb von zwei Jahren für die politische oder berufliche Weiterbildung.

Die tägliche Unterrichtsdauer darf 6x 60 Minuten, bei Sprachkursen und EDV-Kursen 6x 45 Minuten nicht unterschreiten.

Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

Bildungsurlaub bei der ASG

Derzeit sind keine Kurse der ASG in Hamburg als Bildungsurlaub anerkannt. Gerne akkreditieren wir auf Wunsch aber einzelne Kurse. Da der Antrag spätestens 10 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen muss, kontaktieren Sie uns deshalb bitte rechtzeitig.

Für die Anerkennung von Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung - hierzu zählen auch Sprachkurse – wird pro Antrag eine Gebühr von 90,00 Euro erhoben. Aus diesem Grund beantragen wir die Anerkennung für Hamburg erst ab zwei Teilnehmenden.

Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub in Hessen?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Hessen liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese Zahl berechnet sich aus einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren. Wurde der Bildungsurlaub in einem Jahr nicht genommen, können diese Tage im Folgejahr zusätzlich in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Bildungsurlaub kann für eine Veranstaltung eingesetzt werden, die entweder an fünf aufeinander folgenden Tagen oder an zwei und drei Tagen, durchgeführt innerhalb von acht Wochen, stattfindet. Die tägliche Unterrichtszeit muss täglich von 6 Zeitstunden umfassen.

Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

Bildungsurlaub bei der ASG

In Hessen Beschäftigte können ihren Bildungsurlaubsanspruch auch für solche Veranstaltungen geltend machen, die nach dem Bildungsurlaubs- bzw. Bildungsfreistellungsgesetz eines anderen Bundeslandes anerkannt sind. Es bedarf keiner gesonderten Anerkennung durch Hessen. Damit sind alle Bildungsurlaube der ASG, die eine Unterrichtszeit von täglich 8 Unterrichtsstunden (gesamt 40 Unterrichtsstunden) entsprechen, anerkannt.

Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub (in M-V Bildungsfreistellung genannt) pro Jahr. Diese Zahl berechnet sich aus einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren. Wurde der Bildungsurlaub in einem Jahr nicht genommen, können diese Tage im Folgejahr zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Voraussetzung ist, dass die Kurse einen Mindestumfang pro Tag von mindestens acht Unterrichtsstunden (á 45 Minuten) haben.

Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

Bildungsurlaub bei der ASG

Die Kurse der ASG sind in Mecklenburg-Vorpommern zurzeit nicht als Bildungsurlaub anerkannt. Wir empfehlen jedoch, uns und Ihrem Arbeitgeber das Interesse an einem Kurs mitzuteilen. Auf Wunsch kann die ASG dann eine Anerkennung beantragen. Arbeitnehmende müssen ihren Arbeitgeber mindestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich informieren. Die Beantragung muss mindestens 10 Wochen vor der Durchführung erfolgen.

Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub in Niedersachsen?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Niedersachsen liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese Zahl berechnet sich bei einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren. Wurde der Bildungsurlaub im Vorjahr nicht genutzt, kann dieser im laufenden Jahr geltend gemacht werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin kann der Anspruch für maximal vier Jahre kumuliert werden.

Es sind sowohl Online-Bildungsurlaube als auch Präsenzveranstaltungen anerkannt, solange die Dauer der Veranstaltung an fünf, mindestens jedoch drei aufeinanderfolgenden Tagen mit jeweils acht Unterrichtsstunden je 45 Minuten stattfindet.

Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

Bildungsurlaub bei der ASG

Derzeit sind keine Bildungsurlaube der ASG in Niedersachsen anerkannt. Auf Wunsch kann die ASG eine Anerkennung beantragen. Gerne lassen wir Ihnen den entsprechenden Anerkennungsbescheid zukommen.

Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in NRW liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese Zahl berechnet sich aus einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren. Wurde der Bildungsurlaub in einem Jahr nicht genommen, können diese Tage im Folgejahr zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Zeitliche Voraussetzung ist, dass dieser mindestens 6 Unterrichtsstunden á 45 Minuten umfasst.

Online-Bildungsurlaube sind grundsätzlich möglich.

Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

Bildungsurlaub bei der ASG

Die ASG ist in NRW als Träger von Bildungsurlaubsveranstaltungen anerkannt, somit sind alle unsere Bildungsurlaube in NRW komplett anerkannt.

Unsere Bildungsurlaube finden Sie hier.

Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Rheinland-Pfalz liegt, haben einen Anspruch auf Bildungsurlaub, genannt Bildungsfreistellung. Dieser beträgt in der Regel zehn Tage, jeweils beginnend mit einem ungraden Kalenderjahr (z. B. 2023/2024).

Die Anzahl der Tage berechnet sich aus einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren. 
Voraussetzung ist eine Mindestdauer von 3 Tage en bloc oder in Intervallen von täglich 6 Unterrichtsstunden á 45 Minuten.

Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

Bildungsurlaub bei der ASG

Aufgrund der Anerkennung unserer Bildungsurlaube in Nordrhein-Westfalen sind (nach §7 (3) Bildungsfreistellungsgesetz - BFG) alle Veranstaltungen auch in Rheinland-Pfalz als Bildungsurlaube anerkannt, da die Anerkennungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 5 ebenfalls gegeben sind.

Die Bildungsfreistellung ist mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen.

Gerne lassen wir Ihnen den entsprechenden Anerkennungsbescheid zukommen.

Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub im Saarland?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt im Saarland liegt, haben ein Recht auf bis zu sechs Tage Bildungsurlaub pro Jahr, wovon die Beschäftigten ab dem dritten Tag zusätzlich im gleichen Umfang arbeitsfreie Zeit einbringen müssen (z. B. Überstunden, Urlaub, sonstige freie Tage). Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann der Anspruch auch in das Folgejahr übertragen werden. Hierbei übernimmt der Arbeitgeber dann die ersten 4 Tage, die weiteren 8 Tage werden hälftig vom Arbeitgeber und den Beschäftigten getragen. Unmittelbar nach der Elternzeit reduziert sich die Freistellung an den darauffolgenden zwei Kalenderjahren auf bis zu fünf Arbeitstagen innerhalb eines Kalenderjahres.

Auch eintägige Veranstaltungen sind freistellungsfähig, solange das tägliche Arbeitsprogramm einer Weiterbildungsveranstaltung fünf Zeitstunden nicht unterschreitet.

Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

Bildungsurlaub bei der ASG

Alle Bildungsurlaube sind, weil in NRW anerkannt, nach § 6 Absatz 2, Satz 8 des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes anerkannt, die Teilnahme an unseren Kursen im Rahmen eines Bildungsurlaubs ist demnach für alle Kurse möglich. 

Die Freistellung ist unter Angabe des Termins der Weiterbildungsveranstaltung spätestens sechs Wochen vor ihrem Beginn beim Arbeitgeber oder Arbeitgeberin zu beantragen.

Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub in Sachsen?

Da es in Sachsen kein Bildungsurlaubsgesetz gibt, haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in Sachsen tätig sind, keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.

Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Sachsen-Anhalt liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese Zahl berechnet sich aus einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren. Wurde der Bildungsurlaub in einem Jahr nicht genommen, können diese Tage im Folgejahr zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

Bildungsurlaub bei der ASG

Die Kurse der ASG sind in Sachsen-Anhalt zurzeit nicht als Bildungsurlaub anerkannt. Wir empfehlen dennoch sich persönlich mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin in Verbindung zu setzen und uns das Interesse an einem Kurs mitzuteilen.

Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Schleswig-Holstein liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese Zahl berechnet sich aus einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren. Wurde der Bildungsurlaub in einem Jahr nicht genommen, können diese Tage im Folgejahr zusätzlich in Anspruch genommen werden. Zusätzlich können mit Zustimmung des Arbeitgebers Ansprüche auch im Voraus oder rückwirkend über mehr als zwei Jahre geltend gemacht werden.

Voraussetzung für die Anerkennung von Weiterbildungen sind täglich 7 Zeitstunden (inklusive Pausen). Sie kann auch an einzelnen Tagen gewährt werden.

Seit August 2021 kann die Bildungsfreistellung nicht nur für Veranstaltungen in Präsenz, sondern auch für Online- und Hybridveranstaltungen, die Online- und Präsenzanteile vereinen, in Anspruch genommen werden.

Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

Bildungsurlaub bei der ASG

Die Kurse der ASG sind in Schleswig-Holstein zurzeit nicht als Bildungsurlaub anerkannt. Auch wenn der Kurs, der Sie interessiert, nicht anerkannt ist, empfehlen wir dennoch sich persönlich mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin in Verbindung zu setzen und das Interesse an diesem Kurs mitzuteilen. Eine Beantragung beim Arbeitgeber muss mindestens 6 Wochen vor Durchführung stattfinden.

Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub in Thüringen?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsschwerpunkt in Thüringen liegt, haben ein Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese Zahl berechnet sich aus einer Regelarbeitszeit von 5 Tagen in der Woche und kann bei Abweichung variieren. Der Anspruch auf Bildungsurlaub kann einmalig ins Folgejahr übertragen werden, wenn der Arbeitgeber einen im laufenden Jahr beantragten Bildungsurlaub abgelehnt hat.

Alle Informationen zum Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland finden Sie hier.

Bildungsurlaub der ASG

Die Kurse der ASG sind auf Antrag in Thüringen als Bildungsurlaub anerkannt. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie Interesse an einem Bildungsurlaub haben.

Derzeit ist folgender Kurs unbefristet mit Bescheid vom 22. März 2023 anerkannt: